Personenbezogene Daten dürfen laut EU-Datenschutzgrundverordnung in aller Regel nicht erhoben oder verarbeitet werden, sofern keine andere Rechtsvorschrift Abweichendes bestimmt.
Besitzmerkmale sind auch personenbezogene Daten, ein Kfz-Kennzeichen ist auch ein Besitzmerkmal.
Im Straßenverkehr gibt es dafür eine abweichende Rechtsvorschrift: die Straßenverkehrsordnung.
Für's Internet gibt es dazu keine abweichende Rechtsvorschrift.