Die Quelle da sagt auch:
Quote
22. Dezember 2015
und
einen Monat (27. Januar 2016) später:
Quote
Wie
heise.de berichtet, erfolgte nun nach über einem Jahr dauernden Verhandlungen, die Aufsichtsbehörden und Automobilindustrie darauf geeinigt, dass sämtliche Daten, die in einem Fahrzeug anfallen, als personenbezogen gelten, sobald sie mit der Fahrzeugidentifikationsnummer oder dem Kfz-Kennzeichen verknüpft sind.
Noch mehr mit dem Kfz-Kennzeichen verknüpfen als das Kfz-Kennzeichen selbst ist doch wohl nicht möglich.
Und
Wikipedia meint etwas weiter unten:
Quote
Auch Daten, über die sich ein Personenbezug herstellen lässt, sind als personenbezogene Daten anzusehen (Beispiel: Kfz-Kennzeichen, Kontonummer, Rentenversicherungsnummer, Matrikelnummer, Antworten in Prüfungsarbeiten[1]), selbst wenn die Zuordnungsinformationen nicht allgemein bekannt sind. Entscheidend ist allein, dass es gelingen kann, die Daten mit vertretbarem Aufwand einer bestimmten Person zuzuordnen.