Hallo zusammen,
ohne diesen Punkt juristisch geprüft zu haben, scheint mir der der Hinweis von Lottermoser auf die Fahrzeugzulasssungsverordnung der entscheidende zu sein. Diese bundesrechtliche Regelung dürfte allemal rheinland-pfälzisches Landesrecht schlagen. Ich habe jedenfalls schon mal acht Stellen incl. H bei meinem US 560er. Die Meinung örtlicher Zulassungsstellen, die in meinem Fall mit der vom Vogt identisch ist, ist manchmal hanebüchen falsch, verbunden mit geradezu kontraindizierter Arroganz.. Bin mal gespannt, was mich am kommenden Dienstag dort bei der "Verleihung" meines H-Kennzeichen erwartet.....Meines ist jedenfalls schon geprägt (und das in Karbon-Optik):
Nicht auszuschließen, dass ich als Verwaltungsrechtler mal wieder die Keule auspacken muss. Wir werden sehen.
Gruß
Horst
Übrigens: PX ist aktuell und mein Wunsch an Euch:
Pleibts
Xsund!