Hallo Conny,
da mein 560er auch gerade seinen 30. feiern durfte, hatte ich mich schon im Vorfeld um das Thema H-Kennzeichen bei der lokalen Zulassungsstelle bemüht.
Das Fahrzeug ist in Rheinland-Pfalz zugelassen auf XX-DB 126. Nur zu gerne hätte ich das weiterhin, einfach mit dem H am Ende. Aber gleiche Auskunft wie bei Dir: Engschrift darf wegen der schlechteren Lesbarkeit nur noch zugeteilt werden, wenn es keine Möglichkeit gibt, ein Kennzeichen mit Normalschrift zu verwenden. Das sei bei mir aber nicht der Fall.
Ich erkundigte mich nach der entsprechenden Regelung, weil ich das gerne mal nachlesen wollte. Verwiesen wurde ich an das Ministerium in Mainz, das habe eine entsprechende Anweisung an die Zulassungsstellen herausgegeben.
Daraufhin wurde mir schriftlich aus Mainz bestätigt, daß es mit 8 Stellen nix werden würde. Ich fragte zurück, warum dann beispielsweise die Zulassungsstelle in Speyer, ebenfalls Rheinland-Pfalz, sogar auf der eigenen Webseite damit wirbt, daß alle Kennzeichen von SP-A 1 bis SP-ZZ 9999 zugeteilt würden. Die Antwort war mal wieder ein Lehrstück in Sachen Bürgernähe: Man dankte für den Hinweis und habe nach einem Gespräch mit der Leitung der Speyerer Zulassungsstelle sichergestellt, daß dort maximal siebenstellige Kennzeichen ausgegeben würden... unglaublich!!!
Mein in Mannheim (Baden-Württemberg) frisch zugelassenes Firmenfahrzeug hat übrigens vollkommen problemlos ein achtstelliges Kennzeichen erhalten. Da scheint es wohl weniger Ordnungshüter mit Leseschwäche zu geben, die hatten damit nämlich keinerlei Problem. Man kann das dort sogar ganz easy online als Wunschkennzeichen buchen.
Wer soll das verstehen können?
Gruß Jochen
PS: Immerhin hat mir das Ministerium in Mainz mitgeteilt, daß die Zulassungsstellen in RLP die Möglichkeit hätten, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Ob die das dann machen, scheint im Bereich von Ermessen und/oder Willkür zu liegen.