Der Reparaturaufwand darf den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30% überschreiten, allerdings muss das Auto dann fachgerecht instandgesetzt werden und noch mind. 1/2 Jahr lang genutzt werden.
Nutzungsausfall gibt es nur für die Reparaturdauer laut Gutachten und auch nur bei tatsächlich erfolgter Reparatur.