Den Ausführungen von Dirk kann ich nur zustimmen -
an anderer Stelle habe ich schon mal den §23 StVO erwähnt und deren Durchführungsbestimmung die die Grundlage für die "H-Gutachten" sind.
Was sind die Anforderungen und Bedingungen für ein H-Kennzeichen?
Für eine H-Zulassung muss ein Fahrzeug folgende Voraussetzungen erfüllen:
Es muss älter sein als 30 Jahre, also ein Erstzulassungsdatum von vor mehr als 30 Jahren haben, in gutem Zustand sein,
weitestgehend dem Originalzustand entsprechen oder mit Originalteilen restauriert sein,
zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen und eine entsprechende Begutachtung nach § 23 StVZO haben und
über eine gültige Betriebserlaubnis nach StVZO oder eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21StVZO verfügen.
Ich empfehle jedem/jeder der sich mit Gedanken spielt ein "H-Gutachten" anzustreben das Gesetz und die Durchführungsbestimmung zu lesen - man kann dann mit dem Prüfer /in sehr positiv diskutieren, ob z.Bsp. der Einbau eines moderneren Radios in der selben Schachtgröße zulässig ist.
Was auch zu empfehlen ist - den Prüfer / in vorab zu fragen ob er dem vorgestellten Fahrzeug ein "H" geben würde - bei fragwürdigen bedenken ( kann man ja jetzt selber durch Kenntnis der Unterlagen) des Prüfers /in sich eine andere Stelle oder Organisation wenden.
Wer Rechtsschreibfehler findet kann und darf diese behalten.
Beste Sternengrüße von Klaus (KLAWAG)
300 SE 12/1989
300 SL 07/1990