Aloha Rainer,
AFAIK brauchst Du dafür eine komplette HU, die keinen auch nur geringen Mangel aufweisen darf, sowie die Einschätzung des Sachverständigen, dass das Fahrzeug sich nicht schlechter als im Zustand 3 (oder 4? - wird wohl unterschiedlich gehandhabt) befindet (Gutachten), denn "verlebte Schrottkarren" und "Winterautos" sollen nicht in die Vergünstigung des "H" gelangen. H gibt es erst 30 Jahre nach dem Tag der EZ.
Vorteile, wie schon des Öfteren geschrieben:
- Pauschalsteuer, besonders bei größeren Motoren / schlechten Abgasklassen wirtschaftlich wirklich interessant
- nach noch aktueller Rechtslage Befahren sämtlicher Umweltzonen möglich (aber das werden die Grünen gemeinsam mit der SPD nach der BTW sicher stoppen)
- Du brauchst KEIN Zweitfahrzeug für täglichen Einsatz
- mittlerweile ist sogar gewerbliche Nutzung des Fahrzeuges mit H-Kennzeichen zulässig (war früher nicht so)
--> Das ist nur die steuerliche / Zulassungsseite. Versicherungsthema ist davon unabhängig. Da kann es also sein, dass eine Oldtimerversicherung voraussetzt, dass Du einen Zweitwagen für alltags hast. Hat aber mit dem H nix zu tun.
Nach aktueller Lage kann man jedem nur empfehlen, sich nach Möglichkeit ein H zu besorgen; auch nach der Bundestagswahl wird es diesbezüglich Bestandsschutz geben. Könnte aber sein, dass das Mindestalter für Fahrzeuge dann von 30 auf z.B. 40 jähre nach EZ heraufgesetzt wird (früher waren es ja sogar schon mal 25). Ich hoffe, dass ich mit meinem W126 in drei Jahren noch das H bekommen kann ...
Gruß, St.