Hallo,
...natürlich ist "Briefkopie" eher umgangssprachlich, Eintragungen sind ja im Schein vermerkt..
Aus Erfahrung kann ich Dir raten, eine "Inhaber geführte KÜS-Station" zu besuchen,- dass sind Ing., die zwar zur "Organisation" gehören, aber auch ein Stück weit "Marktwirtschaft" betreiben müssen, um zu überleben..
Zum "überleben" gehört ein bisschen mehr, als nur HU/AU durchführen...
Bei uns hat kürzlich eine "privatwirtschaftliche" RW-TÜV Station eröffnet, die ein sehr breites Portfolio anbieten. Die beiden jungen Ingenieure sind extrem freundlich und kundenorientiert. Da ist echte Kommunikation auf Augenhöhe möglich..
Natürlich spielt QM eine immer größere Rolle, was auch gut ist,- dennoch hat ein Prüfer ein gutes Stück Entscheidungsermessen..
Die Zeiten der Prüfer, die flexibel wie ein Stock sind,- ist zum Glück vorbei..,- insbesondere bei denen, die nicht "automatisch" am Ende des Monats ihr Gehalt auf dem Konto haben..
Ich würde erst Vollabnahme machen, danach die Felgen eintragen lassen,- aber ohne Spurplatten, in der Summe schafft das nur Irritationen..
Spurplatten sind allerdings in der Regel nur eintragungsfähig,- wenn Hersteller der Federn und Platten identisch sind.
Bei ET 11 würde ich mir die sowieso sparen. Die Schräglenker HA des 126er kann eh nicht viel,- dadurch werden die Fahreigenschaften noch "hölzerner" und undynamischer..
RIAL ist übrigens sehr kooperativ, hatte dort auch mal ein Gutachten angefordert,- das deutlich umfangreicher war, als das originale von 1981,- Achslasten waren aufgeführt,- im originalen NICHT..
Gruß
Reinhard
„Vorne ist immer da, wo sich keiner auskennt.“
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 19.04.25 06:57.