Servus Cornelius!
In einen Briefumschlag rein, kurze Schilderungs des Sachverhalts und direkt an die Staatsanwaltschaft schicken. Dem Typ selbst würde ich gar nicht antworten. Der bekommt die "Absage" ja dann von der StA... ;-)
Die Bedenken von Bernd sind allesamt völlig aus der Welt. In Deutschland klagt immernoch ausschließlich die Staatsanwaltschaft an (Ausnahme Privatklageweg) und dann trägt natürlich die Staatskasse das Kostenrisiko. Du bist an dem Verfahren allenfalls höchstens als Zeuge dabei, sodenn der Richter so will - mehr nicht (also kein eigener Anwalt etc.).
Gegenanzeige schön und gut, aber da lacht sich der Staatsanwalt tot (die bearbeitet auch der StA, der das andere Verfahren betreibt).
Ich war selbst mal bei der Staatsanwaltschaft am LG München I als Referendar und kann sagen, dass in Bayern die Uhren insofern noch anders ticken - die Abschlussverfügungen, die mit "Weglegen." enden, stehen vielleicht in Deutschlands Norden auf der Tagesordnung, aber sicher nicht in Bayern :)
Grüße
Dominik
Grüße
Dominik
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1-mal bearbeitet. Zuletzt am 28.03.13 10:35.