Hallo Gemeinde,
nur noch mal aus fachlicher Sicht zur Klarstellung: Es liegt in strafrechtlicher Sicht eine Urkundenfälschung vor; $ 267 StGB. Hat mit Privatrecht (Daniel 500 SEC)nichts zu tun. Deshalb, wie schon mehrfach erwähnt wurde, keine Klage, sondern bestenfalls Anklage durch die Staatsanwaltschaft, was ich eher, wenn der Herr Ersttäter ist, nicht vermute. Es würde wohl mit einem Strafbefehl in Form einer Geldbuße abgehen. Die privatrechtliche Seite ist hier noch gar nicht akut: Hat sich jemand mit gefälschtem Zeugnis "eingeschlichen", ist das eine Form des Bewerbungs=Eingehungsbetruges, § 263 StGB, der wiederum ein Schutzgesetz i.S. des § 823 BGB ist und den Betrüger u.U. schadensersatzpflichtig macht.
Ich bin Anhänger des alten Grundsatzes:Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Das bedeutet für mich im vorliegenden Fall: Nicht die Augen zumachen und mit den Schultern zucken nach dem Motto: Bringt ja doch nichts. Ich schließe mich der schon gegebenen Empfehlung an, die da lautet, den Sachverhalt kurz und knapp der Staatsanwaltschaft mitzuteilen, die von Amts wegen tätig werden wird.(s.o)Dies wird den Herrn davon abhalten, weiter diese Masche zu reiten und hat insofern auch eine generalpräventive Wirkung.
Würdet Ihr anders denken, wenn Ihr einen 126er mit nachweislich zurückgedrehtem Tacho und gefälschtem Service-Scheckheft zum Kauf angeboten bekämt oder gar gekauft hättet??
Orste