Hallo,
die Ausführungen von Dominik sind, auch wenn man das vom eigenen "Rechtsgefühl" sicher schwer nachvollziehen kann, durchaus zutreffend, entsprechen offensichtlich geltender Rechtsprechung.
Selbst ein per
Telefax übermitteltes Zertifikat, daß man im Besitz einer Eignung zur Herstellung/Schweißung bestimmter Stahlkonstruktionen zertifiziert sei, ist lt. Rechtsprechung offensichtlich keine Urkunde in Sinne § 267 StGB.
Entscheidend für den Straftatbestand ist, wie Dominik bereits sagt, ob das vorgelegte Dokument als Kopie erkenntlich ist. Bei einer
Farbkopie eines Führerscheins war sie das für den kontrollierenden Polizeibeamten offensichtlich nicht, daher erfolgte in dem Fall eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung, also gerade w e g e n der Vorlage einer täuschend echten Kopie!
Kurios in dem Zusammenhang: Ein Herr, der per Farbkopierer blaue 50-Euro Scheine herstellte, diese in einer einschlägigen Bar den Damen zusammangerollt in den Aussschnitt steckte und sich so einige Streicheleinheiten erschlich kam noch einmal davon, obwohl die Scheinchen in dem floureszierenden Licht nicht gleich als Falschgeld zu erkennen waren. Nicht zur Nachahmung empfohlen, und wenn man an eine Richterin gerät, die morgends zu heiß geduscht hat, könnte das auch anders ausgehen. Lieber etwas netter sein zur eigenen Göttergattin, dann geht's auch so.
Gruß,
Matthias