Quote
Twinvieuwbay schrieb:
Ich schätze mal , dass das eigentliche Problem die erfolgte Umschlüsselung ist. Was steht denn im §23 Gutachten zum Fahrzeugschlüssel? Durch eine Umschlüsselung auf Oldtimer benötigt man wohl grundsätzlich eine neue Zulassung.
Moin zusammen,
bei mir wurde damals direkt eine frische Plakette auf das alte DIN-Kennzeichen geklebt,
obwohl klar war, da kommt so schnell wie möglich ein H-Kennzeichen dran.
Die HU war beim Prüftermin überfällig, die technische u. optische Prüfung bestanden
aber es schaut ja letztendlich noch ein Gremium auf das Ergebnis bevor die Unterlagen
kommen. (Stand 2010)
Muß denn das Fahrzeug nach einem H-Gutachten eine H-Zulassung bekommen, oder
kann man darauf verzichten und es erst später geltend machen?
Gruß Matze