Nabend,
Reinhard hat vollkommen recht, die Gewährleistung hat rein gar nichts mit einer Hersteller Garantie oder Garantie Versicherung zu tun.
Bei der Gewährleistung geht es nur um Mängel die bereits beim Verkauf bestanden und erst später erkannt werden. Was soll dagegen sprechen, dass der Verkäufer für Mängel gerade steht die das Fahrzeug beim Verkauf hatte. Seriöse Händler schreiben deshalb möglichst vollständig alle bekannten Mängel in den Kaufvertrag.
Übrigens muss auch ein privater Verkäufer diese Gewährleistung geben. Er kann jedoch - wenn mit dem Käufer Einigkeit darüber besteht - die Gewährleistung ausschliessen. Der gewerbliche kann das nicht.
Gruss
Joerg