HAllo,
wie schon erwähnt gibt es ja den Unterschied Gewährleistung (Sachmangelhaftung) und Garantie.
Der Unterschied ist gravierend.
Garantie ist ein freiwilliges (Garantie)Versprechen des Verkäufers, über die Sachmangelhaftung hinaus für Mängel eizustehen.
Die Sachmangelhaftung kann der gewerbliche Verkäufer grds. nicht ausschließen.
Das wird häufig versucht, indem den "unwissenden " aufgetischt wird, dass man eine Garantie auf eigene Kosten gesondert abschließen muss.
Die Garantie gibts dann halt NEBEN der Sachmangelhaftung.
Klar sollte aber jedem sein, dass dies bei Oldtimern alles nur sehr eingeschränkt funktioniert. Wie schon geschrieben, steckt man halt bei den sog. versteckten Mängeln einfach nicht drin.
Daher hat sich der BGH aber auch was ganz tolles einfallen lassen: Denn als Mangel gilt ja nur, was nicht Verschleiß ist, abhängig von Alter und Laufleistung.
Daher kann dem Grunde nach jeder Händler beruhigt Gewährleistung geben (muss er ja sowieso -er kann sich den Köse mit "Kundenauftrag" usw. weiter getrost sparen) , denn in aller Regel wird, wenn kein Mangel arglistig verschwiegen wurde, ein Verschleißschaden vorliegen. Die BGH Rechtsprechung hat einen ganz lagen Bart zu dem Thema.
Was meiner nach aber der entscheidende Punkt ist: Der PRIVATE Verkäufer kann die Sachmangelhaftung ausschließen. Das MUSS sich im Verkaufspreis bedeutend niederschlagen.
Der GEWERBLICHE hat ein Restrisiko immer zu tragen. Daher ist es legitim, wenn der auf den VK von mir aus 30 Prozent draufschlägt.
Und jetzt mal unter uns Oldtimer Freunden: Ich hätte ein schlechtes Gewissen, wenn ich bei einem Händler auf der Matte stehen würde und einen Mangel reklamieren würde, der halt auftreten kann.
Seit der EU- Verordnung zum neuen Kaufrecht ist der Gebrauchtwagenmarkt doch schon sowieso beinahe tot für Autos älter als 4 Jahre. Weil sich kein Händler den Haftungsschuh anziehen möchte.
Was allerdings ein NO GO ist, wenn Händler die KUNDENAUFTRAGSNUMMER fahren. Das ist schlicht verarsche und und unseriös.
Bei einem Mangel am Fahrzeug gibts immer noch den guten Weg der Kommunikation. Ich denke, dass kein Händler sich bockig stellt, wenn man vernüftig anfragt und ebenfalls seriöse Forderungen stellt.
Ist ein heißes Thema. Aber ich denke, jeder wird da seine Meinung und seine Erfahrungen haben.
Der Verbraucher wird da eine andere Auffassung haben als Nichtverbraucher.
In diesem Sinne. Grüße
FANTOMAS
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 11.01.22 20:25.