Hallo Fantomas,
ich hatte ja geschrieben, das ich meinen ersten W 126 nach ausführlicher Probefahrt beim seriösen Händler gekauft habe.
Auto fuhr einwandfrei und war ohne Ölverlust oder frisch gereinigte Stellen an Motor , Lenkung und Getriebe.
Erst nach der 500 km Heimfahrt stellten sich die ersten Undichtigkeiten und der Defekt an den " Bulleneiern " ein.
Hier stellt sich die Frage, war der Mangel vorher da, eigentlich nicht oder ist das normaler Verschleiß nach längerer Standzeit .
Da das für mich nicht eindeutig war, habe ich mit dem Händler den Kompromiss , er zahlt Material und ich den eigenen Lohn , vereinbart.
Eindeutig war der bereits vorhandene Mangel, das Irgendjemand vorn falsche Federn vom 300 SE eingebaut hatte und deshalb mein 500er vorn deutlich zu tief lag.
Aber auch hier habe ich mich mit dem Händler geeinigt, da ich sonst das Fahrzeug zur Reparatur und Beweissicherung wieder nach Norddeutschland hätte verbringen müssen.
Wenn ein Händler, wie beim Kauf meines zweiten W 126 und der Händler von dem ich den W 140 gekauft habe, den Preis deutlich nach unten korrigiert ( ähnlich wie beim Kauf von Privat ) , sehe ich für mich kein Problem , diesen Kauf als sogenannten Verkauf im Kundenauftrag zu deklarieren.
Im normalen Gebrauchtwagenhandel ist es nicht unüblich, vorhandene Mängel nicht über die Gewährleistung sondern über die sogenannten Garantieversicherungen abzuwickeln.
Teilweise wird der Kunde überredet/ gezwungen, einige Zeit nach Kauf mit den Sachmängeln zu leben und dann einige Monate nach Kauf diese über die zusätzliche Garantieversicherung abzuwickeln .
Grüße
Peter