Ich habe letztes Wochenende die Garagenkündigung in Worte gefasst und meinem Mieter zukommen lassen.
Problem: es gibt keinen separaten Mietvertrag der Garage. Somit ist die Kündigung der Garage ein Problem.
sollte er bis heute den Wisch nicht unterzeichnet mir zukommen lassen habe ich Pech. Das BGB legt da Regularien vor.
Ist mir aber auch Wumpe. Wenn er nicht unterschreibt wird in Gänze der Wohnraum gekündigt auf Eigenbedarf. Da bin ich Egoist.
Die Wohnung vermietet sich neu. Fertig. Und dann ohne Garage und Parkmöglichkeit auf dem Hof.
Mein Gesundheitszustand erlaubt die Kündigung auf Eigenbedarf. Dann wird der 126er etwas später saniert.