Grundsätzlich vermietet man Wohnung und Garage immer separat.
Eine Teil Kündigung ist mE nicht möglich.
Die Garage bei getrennter Vermietung unterliegt dann nicht dem Kündigung Schutz.
Und beachten:
Beu unberechtigter Kündigung können Schadensersatzansprüche entstehen.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 26.09.24 12:57.