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Off Topic

25.09.24 23:06

Thema: Im Einvernehmen oder juristisch beraten lassen...

Hallo Sebastian,

ich kenne weder den Mietvertrag noch die Begleitumstände und bisherige mündliche Absprachen. Daher kann und will ich hier für deinen konkreten Fall keine qualifizierte Rechtsmeinung äußern.

Was ich jedoch dringend anrate: Bestenfalls im Einvernehmen klären und andernfalls juristisch beraten lassen, bevor du weitere Maßnahmen ergreifst.

Wegen Eigenbedarf wirksam zu kündigen ist natürlich grds. möglich, wenn tatsächlich ein Eigenbedarfsgrund vorliegt. Ausschlüsse wegen eines angespannten Wohnungsmarktes lassen wir mal außen vor. Sofern dieser Eigenbedarfsgrund aber nur vorgetäuscht ist, um den Mieter herauszubekommen, kannst du schlimmstenfalls mit einer Schadenersatzklage rechnen. Einfach zu kündigen und dann in sehr kurzem zeitlichen Abstand neu zu vermieten, könnte zu Unannehmlichkeiten führen, auch wenn die Neuvermietung nach Wegfall des Eigenbedarfsgrunds möglich ist. Dafür muss dieser aber zum Zeitpunkt der Kündigung wirklich bestanden haben und das kann der Ex-Mieter ja anzweifeln und gerichtlich prüfen lassen.

Ich gehe bei einer Trennung im Streit immer davon aus, dass es die Gegenpartei im Zweifel "wissen will" und eine Rechtsschutzversicherung hat heutzutage ja fast Jedermann.

Ebenso wenig kannst du wegen Sanierungsbedarf in der Wohnung die Garage freiziehen, denn das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Dass die Sanierung im Interesse des Mieters sein mag (oder auch nicht) spielt für die Garage keine Rolle.

Zudem würde ich ein Fragezeichen dahinter machen, ob du deine Garage überhaupt als Lagerraum für Material und Werkstatt für Holzarbeiten und sonstige Renovierungen nutzen darfst. In eine Garage darfst du nämlich offiziell noch nicht einmal einen Grill oder Gartenmöbel unterstellen.

Grundsätzlich ist "alles außer Auto, Autozubehör und Fahrräder" eine verbotene Zweckentfremdung, die mit Ordnungsgeld bis hin zur Beseitigungsanordnung geahndet werden kann.
Ich weiß ja nicht, wie lange die Renovierung dauern soll (Kriterium der Dauerhaftigkeit) und in der Praxis gehen die Ordnungsämter der Kommunen da sicherlich sehr unterschiedlich vor.
Aber wenn dir dein dann Ex-Mieter Knüppel zwischen die Beine schmeißen möchte, wird er da einen entsprechenden Hinweis platzieren.

Von der ganz banalen Möglichkeit, dass er den Auszug verweigert und du eine Räumungsklage betreiben musst, sprechen wir mal gar nicht erst.
Ich kenne solche Fälle in erheblicher Anzahl und das kann alles sehr zeit- und kostspielig sowie nervenaufreibend sein.

Viele Grüße und viel Erfolg
Max

420 SE (1988), gekauft in 02/2023 mit 256.000Km; aktuell 273.000Km
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

Garagenmiete

Sebastian-500seL 853 15.09.24 10:20

Re: Garagenmiete

Sebastian-500seL 435 25.09.24 20:06

Re: Garagenmiete

Twinvieuwbay 384 25.09.24 20:14

Re: Garagenmiete

Sebastian-500seL 391 25.09.24 21:23

Re: Garagenmiete

Twinvieuwbay 362 25.09.24 22:04

Im Einvernehmen oder juristisch beraten lassen...

Max2000 373 25.09.24 23:06

ich würde mich schämen...

380SEC 494 26.09.24 09:33

Da gibt es nichts hinzuzufügen.

StefanSK 368 26.09.24 09:53

Re: ich würde mich schämen...

Ranzige_Garage 363 26.09.24 11:36

Die Headline in den Medien wäre wohl:

RALF-300SE 444 26.09.24 11:41

Re: Die Headline in den Medien wäre wohl:

Fantomas 353 26.09.24 12:55

Re: Garagenmiete

Sebastian-500seL 374 26.09.24 17:26

..erspare uns einfach zukünftig derartige Themen.. (k.T.)

c70 T5 312 26.09.24 17:40

Re: ..erspare uns einfach zukünftig derartige Themen..

Sebastian-500seL 355 26.09.24 18:59

Re: Garagenmiete

Else 362 26.09.24 17:51

Re: Garagenmiete

Sebastian-500seL 350 26.09.24 19:00

Re: Garagenmiete

Sebastian-500seL 369 26.09.24 19:02



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