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Off Topic

25.09.24 23:06

Thema: Im Einvernehmen oder juristisch beraten lassen...

Hallo Sebastian,

ich kenne weder den Mietvertrag noch die Begleitumstände und bisherige mündliche Absprachen. Daher kann und will ich hier für deinen konkreten Fall keine qualifizierte Rechtsmeinung äußern.

Was ich jedoch dringend anrate: Bestenfalls im Einvernehmen klären und andernfalls juristisch beraten lassen, bevor du weitere Maßnahmen ergreifst.

Wegen Eigenbedarf wirksam zu kündigen ist natürlich grds. möglich, wenn tatsächlich ein Eigenbedarfsgrund vorliegt. Ausschlüsse wegen eines angespannten Wohnungsmarktes lassen wir mal außen vor. Sofern dieser Eigenbedarfsgrund aber nur vorgetäuscht ist, um den Mieter herauszubekommen, kannst du schlimmstenfalls mit einer Schadenersatzklage rechnen. Einfach zu kündigen und dann in sehr kurzem zeitlichen Abstand neu zu vermieten, könnte zu Unannehmlichkeiten führen, auch wenn die Neuvermietung nach Wegfall des Eigenbedarfsgrunds möglich ist. Dafür muss dieser aber zum Zeitpunkt der Kündigung wirklich bestanden haben und das kann der Ex-Mieter ja anzweifeln und gerichtlich prüfen lassen.

Ich gehe bei einer Trennung im Streit immer davon aus, dass es die Gegenpartei im Zweifel "wissen will" und eine Rechtsschutzversicherung hat heutzutage ja fast Jedermann.

Ebenso wenig kannst du wegen Sanierungsbedarf in der Wohnung die Garage freiziehen, denn das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Dass die Sanierung im Interesse des Mieters sein mag (oder auch nicht) spielt für die Garage keine Rolle.

Zudem würde ich ein Fragezeichen dahinter machen, ob du deine Garage überhaupt als Lagerraum für Material und Werkstatt für Holzarbeiten und sonstige Renovierungen nutzen darfst. In eine Garage darfst du nämlich offiziell noch nicht einmal einen Grill oder Gartenmöbel unterstellen.

Grundsätzlich ist "alles außer Auto, Autozubehör und Fahrräder" eine verbotene Zweckentfremdung, die mit Ordnungsgeld bis hin zur Beseitigungsanordnung geahndet werden kann.
Ich weiß ja nicht, wie lange die Renovierung dauern soll (Kriterium der Dauerhaftigkeit) und in der Praxis gehen die Ordnungsämter der Kommunen da sicherlich sehr unterschiedlich vor.
Aber wenn dir dein dann Ex-Mieter Knüppel zwischen die Beine schmeißen möchte, wird er da einen entsprechenden Hinweis platzieren.

Von der ganz banalen Möglichkeit, dass er den Auszug verweigert und du eine Räumungsklage betreiben musst, sprechen wir mal gar nicht erst.
Ich kenne solche Fälle in erheblicher Anzahl und das kann alles sehr zeit- und kostspielig sowie nervenaufreibend sein.

Viele Grüße und viel Erfolg
Max

420 SE (1988), gekauft in 02/2023 mit 256.000Km; aktuell 268.000Km
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

Garagenmiete

Sebastian-500seL 605 15.09.24 10:20

Re: Garagenmiete

Sebastian-500seL 255 25.09.24 20:06

Re: Garagenmiete

Twinvieuwbay 210 25.09.24 20:14

Re: Garagenmiete

Sebastian-500seL 215 25.09.24 21:23

Re: Garagenmiete

Twinvieuwbay 190 25.09.24 22:04

Im Einvernehmen oder juristisch beraten lassen...

Max2000 203 25.09.24 23:06

ich würde mich schämen...

380SEC 247 26.09.24 09:33

Da gibt es nichts hinzuzufügen.

StefanSK 190 26.09.24 09:53

Re: ich würde mich schämen...

Ranzige_Garage 193 26.09.24 11:36

Die Headline in den Medien wäre wohl:

RALF-300SE 204 26.09.24 11:41

Re: Die Headline in den Medien wäre wohl:

Fantomas 178 26.09.24 12:55

Re: Garagenmiete

Sebastian-500seL 198 26.09.24 17:26

..erspare uns einfach zukünftig derartige Themen.. (k.T.)

c70 T5 150 26.09.24 17:40

Re: ..erspare uns einfach zukünftig derartige Themen..

Sebastian-500seL 174 26.09.24 18:59

Re: Garagenmiete

Else 196 26.09.24 17:51

Re: Garagenmiete

Sebastian-500seL 179 26.09.24 19:00

Re: Garagenmiete

Sebastian-500seL 194 26.09.24 19:02



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