Hallo,
ein sehr gefährliche Geschäftsabwicklung:
1: er zahlt den Kaufpreis an - per Überweisung oder PayPal
2. das Teil wird von jemand anderes abgeholt und der vereinbarte Preis bezahlt.
Dann geht der Erste hin und behauptet das Du den Kaufvertrag nicht eingehalten hast! Du hast ja jemand anderes das Teil ausgehändigt ohne Kaufvertrag.
Der Zweite fordert dann von Dir (mit Recht) eine große Entschädigung an!
Die wäre nicht das erste mal das dies so abläuft.
Wer Rechtsschreibfehler findet kann und darf diese behalten.
Beste Sternengrüße von Klaus (KLAWAG)
300 SE 12/1989
300 SL 07/1990