Hallo Conny,
"praktisch" kann man das natürlich so machen... Machen würde ich das persönlich nicht - Fahrwerkskomponenten zu mischen wäre mir grundsätzlich irgendwie "unsympathisch".
Theoretisch" würde ich (als Laie) meinen, dass das auch nicht zulässig ist. Das H&R Teilegutachten Teilegutachten Nr. 92TG0131-001 bezieht sich ausschließlich auf die Federn vo + hi...
als Satz... mit der entsprechenden Eintragungsoption als Satz. So habe ich das immer verstanden. Mir ist kein Teilegutachten nur für die Federn vo oder für die Federn hinten von H&R bekannt. Das müssten die ja dann separat für die Fahrzeuge getestet haben (?).
Ob sowas mit Einzelabnahme einzutragen geht? Keine Ahnung...
Lasse mich aber gerne belehren!
Gruß
Dirk