Hallo Jonas,
..Du hast doch sicher die letzten AU/HU Unterlagen,- sonst hättest Du die Karre nicht zulassen können..
Was steht denn in der AU,- KFZ mit Kat,- oder ohne Kat ?
Wenn da "mit" Kat steht,- bist Du beim Kauf beschissen worden.., das ist mal Fakt..
"Emission" verschlechternde Maßnahmen sind nicht zulässig,- bedeutet Ausbau, des Kat, bei Fahrzeugen, die ab Werk einen haben,- geht nicht..NICHT zulassungsfähig..
Bei unseren alten Kisten ohne OBD kann eine Werkstatt "tricksen",- bedeutet, es kann auch eine AU gedruckt werden,- wenn die Kiste selber gar nicht am Tester hängt,- das macht aber heute eigentlich keine Werkstatt mehr, weil meistens sehr neue Tester genutzt werden, die keine Manipulation zulassen..
Fakt ist,- Du hast ein "Windei" an den Hacken..
Hast Du beim Kauf nichts bemerkt,- ein Fahrzeug ohne Kat "stinkt" zehn Meilen gegen den Wind,- dieser "Geruch" fällt sofort auf, weil es solche Fahrzeuge kaum noch gibt..
Jedenfalls musst Du zusehen, dass Du aus der Nummer herauskommst.., im Extremfall ist das durchaus "Urkundenfälschung" oder fahren ohne Betriebserlaubnis..
Viel Erfolg
Gruß
Reinhard
„Es hört doch jeder nur, was er versteht.“