RÜF =
im Auslieferungszustand kein KAT verbaut (dokumentiert anhand einer anderen TSN ggü. KAT-Model).
Das System ist soweit für einen "Plug and play" Einbau eines KAT's vorbereitet.
Ich selber habe 1997 meinen 107er in RÜF-Auslieferung gekauft und 1998 einen MB-KAT eingesetzt.
Ich habe vor dem H-Gutachten den GKat wieder LEGAL entfernt und zurück gerüstet auf den Auslieferungszustand!
Dieses Vorgehen ist legal und zulässig.
Ein Fahrzeug welches mit KAT ausgeliefert wurde, muss den funktionierenden KAT bis an sein "Lebensende" behalten, unabhängig von Alter oder H-Kennzeichen!
Gruß
Marinko
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 09.01.25 21:56.