Hallo,
André schreibt..
Quote
Genau so ist es, die Versicherung hat mein Gutachten nicht anerkannt und denn Wagen 3000€ niedriger eingestuft. Im Schadenfall müssen die aber für den versicherten Betrag aufkommen. Sollte die gegnerische Versicherung Zicken machen, kann ich immer noch über die Vollkasko abrechen und die können sich dann mit der gegnerischen herummachen.
..Du kannst nur einen eigenverschuldeten Unfall/Schaden (an Deinem Fahrzeug) über DEINE VK abrechnen,- NICHT den Schaden, der durch den Unfallgegener entstanden sind..
Gruß
Reinhard