Hey Reinhard,
Hier kannst du das auch nachlesen:
https://www.rae-luehl.de/rechtsinformationen/verkehrsrecht/verkehrsunfallrecht/haftung/inanspruchnahme-vollkaskoversicherung.php
Der Unfall war im Ausland, auf diesen Streß habe ich keine Lust. Ich muss lediglich die SB vom Ausland einfordern und ein paar Kleinigkeiten. Nutzungsausfall gibt es nicht aber in diesem Fall auch keine höhere Rabatt Einstufung. Also warum soll ich kor das Leben unnötig schwer machen.
Gruß
André