Hallo Andre,
ich möchte jetzt nicht alle Beiträge noch einmal durchlesen.
In meiner Erinnerung hast du doch einen Haftpflichtschaden durch Fremdverschulden erlitten.
Die gegnerische Versicherung will aber nicht den Wert bezahlen, den dein Auto laut Gutachten für die Kaskoversicherung hat.
Daher hast du deine Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen, die aber nur den Wiederbeschaffungswert ohne Mehrwertsteuer beim Kauf von Privat , auch oft Zeitwert oder Marktwert genannt, bezahlt.
Eigentlich steht dir doch im Haftpflichtschaden ein Wiederbeschaffungswert mit Mehrwertsteuer, wie beim Kauf vom Händler zu.
Nach meinem Verständnis müsstest du die gegnerische Versicherung nicht nur auf die SB verklagen, sondern auch auf die Differenz
zwischen Wiederbeschaffungswert ohne MwST ( Zeitwert/ Marktwert ) und dem Wiederbeschaffungswert beim Händlerkauf verklagen.
Wenn ich da einen Denkfehler habe, lasse es mich wissen.
Frag mal einen guten Anwalt für Verkehrsrecht.
Grüße
Peter