Hallo Daniel,
..Du hast mit der Werkstatt einem Werkvertrag.
Wenn die Leistung nicht erbracht wird, was hier wohl der Fall ist, hat die Werkstatt die Möglichkeit der Nachbesserung. Das insgesamt zweimal..
Ist der Fehler dann nicht behoben,- bist Du raus aus der Nummer,- die Werkstatt bekommt keine Kohle,- fertig..
Das muss man aber erstmal durchziehen,- was kein Spaß sein kann..
Erfahrungsgemäß hilft aber ein klärendes Gespräch,- wenn die Gemüter etwas abgekühlt sind.
Abgabe an einen Anwalt sollte die letzte Möglichkeit sein.
Abweichungen der Lage in AUT kann ich allerdings nicht beurteilen.
Grüße
Reinhard