Hallo -ich gebe jetzt dazu malmeinen Senf dazu ab:
In der Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO steht
3.2.7.1 Lichttechnische Einrichtungen (LTE)
Nur Originalausführung oder Anlage aus Fahrzeugbaureihe zulässig.
Bei Umbauten oder Nachrüstungen muss zeitgenössisches Erscheinungsbild erhalten bleiben.
Wenn diese LED eine Freigabe für das Fahrzeug hat ist dies auch Änderung die der Verkehrssicherheit dient dürften diese auch eingebaut werden.
Da die hellere Leuchtkraft nur überwiegend Nachts eingesetzt wird sieht man in der Dunkelheit von dem Erscheinungsbild um die Lampen sowieso nicht viel.
Wer Rechtsschreibfehler findet kann und darf diese behalten.
Beste Sternengrüße von Klaus (KLAWAG)
300 SE 12/1989
300 SL 07/1990