Hallo zusammen,
Peter schreibt:
Quote
Bei den mir bekannten Versicherungen, dürfen die Oldtimer(H-Kennzeichen) nicht als Alltagsfahrzeug zweckentfremdet werden.
..natürlich,- darum ist ja ein "Alltagsfahrzeug" Pflicht ! DAS ist die einzige Einschränkung..
DENNOCH unterliegt ein Fahrzeug mit (normalem) H-Kennzeichen (NICHT 07)
keinen Einschränkungen in der Nutzung !
Gruß
Reinhard
„Es hört doch jeder nur, was er versteht.“
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 03.01.25 20:27.