Hallo Conny,
Du schreibst:
Quote
Wurde es Sinn machen das Leerlaufsteuergerät und/oder das KE Steuergerät im Kreis der Verdächtigen mit aufzunehmen? (ich halte das zwar für abwegig, erfahre aber gerne Eure Meinungen dazu.)
Du weißt, dass ich bei meinem 560er auch mit den merkwürdigsten Fehlerquellen zu tun hatte..
Zum Leerlaufsteuergerät (Beifahrer Fußraum) kann ich mitteilen,dass eine Überholung die Drehzahlanhebung bei Kaltstart (zurück) bringt,- falls der Wagen das vorher nicht gemacht hat. Ebenfalls ist der Leerlauf (gefühlt) ruhiger..
KE Steuergerät,- ich hatte bei Kauf ein völlig falsches montiert,- KE geht in den Notlauf, Kiste säuft wie ein Loch,- aber springt an und fährt auch. Denke eher nicht, dass diese beiden Bauteile an Deinem Fehler teilnehmen..
Du hast den MT ja professionell überholen lassen.,- sowas wird am Prüfstand eingeregelt.
Dabei wird "angenommen",- dass die Stauscheibe den vorschriftsmäßigen Leerweg hat,- da Dein Fahrzeug ja vorher einwandfrei in Funktion war,- wird der Leerweg in Ordnung gewesen sein.
Es KANN eigentlich nicht nötig sein, diesen zu korrigieren..
Verrückt..
Gruß
Reinhard
„Man muß die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.“